Achtung - wichtiger HINWEIS:
Ich bin kein Jurist. Der Artikel auf dieser Seite ist keine Rechtsberatung, sondern gibt lediglich wieder was mir bei Schulungen vermittelt wurde bzw. was ich durch eigene Recherche zu diesem Thema herausgefunden habe und stellt den Stand zum Zeitpunkt des Verfassens dar. Ich übernehme keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit meines Artikels und keinerlei Haftung für mögliche Rechtsfolgen. DANKE
Also du hast dich entschieden, dir für deine Selbstverteidigung eine Waffe zuzulegen.
Unter der Beachtung der 5 vorgenannten Punkte (Was für den Kauf von Waffen zur Selbstverteidigung spricht ») solltest du dir genau überlegen was für dich funktionieren würde, und wozu du im Ernstfall bereit bist.
Folgende Selbstverteidigungswaffen dürfen in Deutschland legal erworben werden:
Der Pfefferspray (eigentlich Chillispray - kommt von der Pfefferschote) darf offiziell nur zur Abwehr von Tieren mitgeführt werden. Die Spraydose muss entsprechend gekennzeichnet sein. Solltest du ihn dennoch im Falle einer gegebenen Notwehrsituation gegen "tierische" Zeitgenossen einsetzen, was soll man machen ;)
!!! ACHTUNG !!!Ohne entsprechende Kennzeichnung als "Tierabwehrspray" gilt Pfefferspray als Waffe gem. § 1 Abs. 2 a WaffG. |
CS-Gas, auch bekannt als Tränengas wurde früher viel (vor allem von der Polizei) eingesetzt. Man kann es auch heute noch kaufen. Doch seit einiger Zeit wurde es durch das weitaus effektivere Pfefferspray verdrängt. Etwa 1/5 aller Menschen sind gegen Reizgas immun bzw. wenig anfällig. Gegen Hunde wirkt es kaum!
Bei Menschen mit Vorschädigungen oder Atemproblemen, kann es zu gefährlichen Nebenwirkungen kommen.
Im Gegensatz zum Pfefferspray ist CS-Gas aber als Notwehrwaffe gegen Personen zulässig.
CS-Gas ist frei verkäuflich an Personen ab 14 Jahre.
NICHT zu empfehlen
Zurück zur ÜbersichtEs gibt spezielle Pfefferspraypistolen (Jet Protector - nur 2 Schuss) und normale "Schreckschusswaffen" die auch mit Tränengas- oder Pfeffermunition bestückt werden können.
Der Erwerb ist erlaubnisfrei, ab 18 Jahre. Voraussetzung ist der "kleine Waffenschein", den du dann aber auch immer mit dabei haben musst.
Problem:Äußerliches Erscheinungsbild als Waffe, d.h. du könntest von Außenstehenden auch als Angreifer gesehen werden. |
Das ist eine Art mobile Alarmanlage, diese wird durch Knopfdruck oder das Ziehen einer Sicherung (bessere Methode!) aktiviert. Dabei erreichen sie, lt. Herstellerangaben, meist eine Lautstärke von 120 - 130 dB (rein rechnerisch betrachtet ist 130 dm mehr als doppelt so laut, wie 120 dB) - die sog. Schmerzgrenze.
Ein Taschenalarm ist als zusätzliche Maßnahme bei Übergriffen denkbar, um auf sich aufmerksam zu machen. Du solltest die Handhabung und Wirkung in Ruhe ausprobieren. Was für alle batteriebetrieben Geräte gilt: Die Batterie kann im Notfall leer sein!
Dich selber zu verteidigen oder wegzurennen wird dir nicht erspart bleiben.
Das sind gleich 3 Hilfsmittel in einem. Zuerst hast du selbst Licht. Du kannst dem Angreifer ins Gesicht leuchten (wenn machbar, mit dem Stroboskop-Effekt - ist extrem unangenehm). Das macht ihn eine Weile blind. Manchmal reicht schon die Angst vorm erkannt werden, um ihn in die Flucht zu schlagen.
Du kannst es als Schlagverstärker (in der geschlossenen Faust) oder ähnlich wie ein Kubotan verwenden. Dazu lässt du sie ein Stück aus der Faust herausragen. Meist haben ein Aluminiumgehäuse mit Kanten am Lichtaustritt. Macht sich sehr unangenehm auf dem Handrücken, für den Fall, dass dich jemand von hinten 'umarmt'.
Nimm eine LED-Taschenlampe (mit einer AA-Batterie, finde ich besser als 3 x AAA) mit Stroboskop-Effekt. Bei Amazon ab 3 Euro...
Zuallererst: Kubotan und Selbstverteitigungsstifte sind auf jeden Fall (in Deutschland) legale und unauffällige Selbstverteidigungswaffen, die ohne Beschränkungen jedem erworben und mitgeführt werden dürfen. (Achtung: In der Schweiz gehören Kubotan zu den verbotenen Waffen.)
Kubotans sind Kurzschlagstöcke, meist aus Aluminium mit geraden oder auch spitzen Enden. Ursprünglich verwendete man kurze Bambusstöcke. Die Rillen sorgen dafür, das der Kubotan fest in der Hand liegt und nicht rutscht. Sie verstärken die Schlagkraft, bzw. erhöhen den 'Eindruck' bei Schlägen oder Stichen gegen Kopf, Brustkorb, Achsel,- o. Kniekehlen oder den Kehlkopf. Sehr wirksam sind auch Pressen auf Nervendruckpunkte.
In Notwehrsituationen kann der Angreifer durchaus lebensgefährlich verletzt werden. Man kann damit aber auch eine Autoscheibe einschlagen, um verletzte oder eingesperrte Personen aus einem Fahrzeug zu bergen.
Kubotans gibt es meist in Form unauffälliger Schlüsselanhänger.
Selbstverteitigungsstifte (o. Tactical Pen) sind normale Kugelschreiber in einer festen Hülle aus Stahl oder Aluminium. Meist besitzen diese auf der Rückseite noch einen 'Glasbrecher' oder eine 'Krone' die z.B. bei Festhaltern von Hinten für Nachdruck auf dem Handrücken o. zum Eindrehen von freien Hautstellen geeignet sind.
Was für alle anderen Waffen gilt, gilt auch hier. Beides sind Nahkampfwaffen und erfordern zur effektiven Anwendung zum einen: Sicherheit in der Anwendung (erlangt man durch regelmäßiges Training) und zum anderen: die Überwindung der natürlichen bzw. anerzogenen Schlaghemmung. Diese erreicht man durch ebenso regelmäßige psychologische Schulung. Dennoch kann man auch als Ungeübter sich damit gut verteidigen.
Auf jeden Fall sehr empfehlenswerte Geschichte.
Ein Elektroschocker kann nur im unmittelbaren Kontakt mit dem Angreifer benutzt werden. Dazu muss er möglichst auf einer freien Stelle für min. 4-5 Sekunden festen Hautkontakt haben und "abgefeuert" werden, um genügend Wirksamkeit zu entfalten. Kürzerer Einsatz erzeugt nur einen kleinen Schreck. Jacken, Hosen... vermindern dessen Wirkung erheblich.
Die Gefahr der Entwaffnung und des Einsatzes gegen einen selbst ist groß. Deshalb sollte der Elektroschocker eine Handschlaufe haben, die bei Entwaffnung eine Sicherung aktiviert - d.h. das muss das Gerät schon vor dem Notfall in der Hand gehalten werden.
Können erst ab 18 Jahre legal erworben werden.
Darf in Deutschland nicht öffentlich (nutzungsbereit) mitgeführt werden. Das wird als Ordnungswidrigkeit (Geldbuße) geahndet. Mitnahme auf Veranstaltungen stellt eine Straftat (Gerichtsverfahren mit Verurteilung) dar.
Straffreies Mitführen nur auf dem eigenen Grundstück oder im öffentlichen Raum im verschlossenen Behältnis.
Darf in Deutschland erst ab 18 Jahre legal erworen werden.